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Fussgängerführung bei Baustellen

Erstellt am 30.07.2013

Profil & Eckdaten

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Jährliche Betriebskosten

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Investitionskosten

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0 10'000 50'000
  • gering (bis Fr. 10'000.-)

Raumtyp

  • Zentrum / Stadt
  • Agglomeration
  • Ländlich / Dorf

Gemeindegrösse

  • < 5'000 Einwohner
  • 5'000 - 10'000 Einwohner
  • 10'000 - 20'000 Einwohner
  • > 20'000 Einwohner

Baustellen lassen häufig Schönes entstehen und strapazieren gleichzeitig die Geduld von Fussgängern. Grund dafür ist die oft unprofessionelle Führung der Fussgänger und deren einseitige Benachteiligung. Der Fachverband Fussverkehr Schweiz hat eine Arbeitshilfe für Baubewilligungsbehörden und Bauunternehmen erarbeitet, um die Fussgängerführung bei Baustellen zu verbessern.

Informationsbroschüre von Fussverkehr Schweiz

Die Arbeitshilfe weist auf die wichtigsten Punkte hin, welche die Behörden und Baufirmen hinsichtlich der Fussgängerführung bei Baustellen zu beachten haben. Die Broschüre soll so der Lösungsfindung bei der Interessenabwägung zwischen Baustellenlogistik, dem Bedürfnis nach direkten, sicheren Fusswegen und attraktiven öffentlichen Räumen dienen.

Beschreibung

Hintergrund

Eine Umfrage bei den grösseren Städten hat ergeben, dass für die Fussgängerführung bei Baustellen kaum schriftliche Regelungen bestehen. In Gesprächen mit Experten aus verschiedenen Städten zeigte sich, dass bezüglich der Fussgängerführung bei Baustellen oft sehr ähnliche Fragestellungen und Probleme bestehen.

Die temporäre Fussgängerführung ist anspruchsvoll und entzieht sich oft der Reglementierung. Erschwerend kommt hinzu, dass die Sensibilisierung der Bauunternehmen nicht immer genügend ist. Details der Baustellenorganisation werden erst auf Platz entschieden und direkt umgesetzt. Die Beanspruchung von Trottoirs und Fusswegen wird dabei häufig nicht thematisiert, sondern einfach gemacht. Für die zeitlich beschränkten Fusswege werden regelmässig Beeinträchtigungen in Kauf genommen, wie Umwege, zu schmale Gehwegbreiten oder der Verzicht auf eine behindertengerechte Umsetzung. Andere Szenarien werden häufig gar nicht in Betracht gezogen, wie zum Beispiel die Beanspruchung von Parkplatz oder Fahrbahn.

Wenn zwischen Phasen der Bautätigkeit (Arbeitszeit), Nacht und Wochenende unterschieden würde, könnten auf einigen Baustellen zwischenzeitlich die Wege für die Fussgänger optimiert werden. Auch bei der Signalisierung besteht Verbesserungspotential. Häufig wird die Signalisierung Fussweg mit Richtungspfeil ungenügend eingesetzt und von den FussgängerInnen nicht als relevante Umleitungssignalisation erkannt und verstanden.

Angebot

Die Informationsbroschüre von Fussverkehr Schweiz soll den Bewilligungsbehörden und Bauunternehmungen Hilfestellung bieten, damit die Anforderungen des Fussverkehrs besser berücksichtigt werden. Die Arbeitshilfe besteht aus nachfolgenden Elementen:

  • Vorgehen Evaluation: Systematisierte Interessenabwägung hinsichtlich der Beanspruchung des öffentlichen Raums mit Priorisierung von Baustellenanordnungen aus Sicht des Fussverkehrs
  • Checkliste Anforderungen: Definiert kurz und kompakt die Anforderungen an die Fusswegführung auf Baustellen
  • Checkliste Bewilligung: Punkte welche in der Bewilligung definiert werden sollten, damit eine fussverkehrsfreundliche Baustelle sichergestellt werden kann

Erfahrungen

Für die Erarbeitung der Informationsbroschüre wurden in einem ersten Schritt die rechtlichen Bestimmungen und Normen gesichtet. Anschliessend ist mittels einer Umfrage bei den städtischen Stellen ermittelt worden, welche Reglemente, Merkblätter und Richtlinien spezifisch zur Fussgängerführung bei Baustellen bestehen. In Gesprächen mit zuständigen Personen wurden Hinweise aus der Praxis aufgenommen. Die Erkenntnisse wurden in Form von Checklisten für Bewilligungsbehörden und Bauunternehmungen zusammengestellt.

Die Broschüre steht auf der Website von Fussverkehr Schweiz zum Downloaden bereit und wird häufig heruntergeladen. Die Mitglieder von Fussverkehr Schweiz (Gemeinden, Planungsbüros und Privatpersonen) wurden zudem über das Bulletin informiert. Die ersten Rückmeldungen zur Informationsbroschüre aus einem Workshop im Rahmen der jährlichen Tagung von Fussverkehr Schweiz und ASTRA 2013 waren positiv. Praxiserfahrungen oder Evaluationsergebnisse aus den laufenden Pilotversuchen mit einer verständlicheren Umweg-Signalisation sind noch nicht verfügbar.

Wirkung

Umwelt und Energie

Eine angenehme Führung von Fussgängern bei Baustellen hat zur Folge, dass das Zu-Fuss-Gehen trotz Baustelle attraktiv bleibt. Attraktive öffentliche Räume und Fusswege führen zu einem höheren Fussverkehrsaufkommen und damit zu einer Reduktion des motorisierten Individualverkehrs. Dies hat eine Reduktion von Energieaufwand und Schadstoffausstoss zur Folge.

Gesellschaft

Eine gute Führung von Fussgängern bei Baustellen führt zu minimalen negativen Auswirkungen von Baustellen auf die Qualität des öffentlichen Raumes. Attraktive und sichere  Umleitungen werden von den Fussgänger/innen besser akzeptiert und die Verkehrssicherheit wird erhöht. Zudem werden die Anforderungen an den hindernisfreien Verkehrsraum umgesetzt.

Wirtschaft

Ist die Fussgängerführung bei Baustellen schlecht gelöst, fehlt dem Gewerbe die Laufkundschaft. Mit guten Fussgängerführungen bei Baustellen können die negativen Auswirkungen einer Baustelle auf den Detailhandel minimiert werden.

Werkzeuge

Vorgehen

In der Informationsbroschüre sind Arbeitshilfen enthalten, welche aus drei Elementen bestehen (Vorgehen Evaluation, Checkliste Anforderungen, Checkliste Bewilligung). Die Elemente sind praxisnah und auf die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Nachfolgend aufgeführt ist ein Vorgehensvorschlag zur optimalen Fussgängerführung bei Baustellen:

  1. Anfrage: Wird öffentlicher Raum von der Baustelle beansprucht?
  2. Grundsatzfrage: Ist die Beanspruchung von Fahrbahn und Gehbereich für die Baustelle verhältnismässig? Kann durch eine andere Anordnung die Beanspruchung von Fussverkehrsflächen umgangen werden?
  3. Anordnung der temporären Baustelle (Priorisierung der Installationsstandorte): Nutzung Parkplatz > Nutzung Fahrbahn > Nutzung Gehbereich
  4. Anordnung des temporären Gehwegs  (Priorisierung der Wegführungen): Neben Baustelle auf Trottoir > Durch Baustelle  Verbreiterung auf Fahrbahn > Kleinräumige Umleitung > Grossräumige Umleitung

Zu den jeweiligen Baustellentypen sind Anforderungen zugeordnet, welche in der Checkliste ausgeführt sind. Sowohl der Vorgehensvorschlag Evaluation und die Checklisten sind in der Informationsbroschüre von Fussverkehr Schweiz enthalten (siehe weiterführende Downloads).

Finanzierung

Zur Gewährleistung der Baustellensicherung sind bei den meisten Baustellen Abschrankungen und weitere Sicherungsmassnahmen notwendig. Dabei fallen Kosten an, mit welchen häufig eine attraktive temporäre Fussgängerführung kostenneutral umgesetzt werden kann. In vielen Gemeinden ist es zudem üblich, dass Private bei der Nutzung des öffentlichen Grunds  - auch bei der Einrichtung von Baustellen - Miete bezahlen müssen. Diese Erträge können zur Umsetzung einer guten Führung des Fussverkehrs gebraucht werden.

Es empfiehlt sich, die Kostenfolgen bereits im Rahmen der Bewilligung der Baustelleninstallation zu klären, damit die Kosten für die Führung des Fussverkehrs von Beginn an ins Budget integriert werden können. Da bei temporären Fussgängerlösungen hinsichtlich Sicherheit, Attraktivität und Behindertengerechtigkeit minimale Grundanforderungen einzuhalten sind, sollten die dafür notwendigen Kosten zur Gewährleistung des öffentlichen Interesses soweit möglich auf die Bauträgerschaft umgewälzt werden.

Marketing

Die Informationsbroschüre hat Fussverkehr Schweiz bereits 2012 in seinem Bulletin vorgestellt, das an alle Mitglieder verschickt wird. Zu den Mitgliedern gehören Gemeinden, Planungsbüros und Privatpersonen. Zudem wurde die Fussgängerführung bei Baustellen an einem Workshop der Tagung von Fussverkehr Schweiz und ASTRA 2013 diskutiert. Die Broschüre steht im Internet zum Download bereit (Website von Fussverkehr Schweiz oder hier unter weiterführende Downloads).

Die Informationsbroschüre kann von den entsprechenden Behörden direkt oder in Ergänzung eigener Richtlinien angewendet werden. Sie kann an Bauunternehmungen abgegeben werden, um diese für das Thema zu sensibilisieren und einen angemessenen Qualitätsanspruch an die Fussgängerführung einzufordern.

Weitere Infos

Weiterführende Links:

Weiterführende Downloads:

Kontaktadresse und Bezugsquelle:

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
CH-8032 Zürich
Tel. 043 488 40 30

Fragen Sie auch die Vertreter von Mobilservice PRAXIS Ihres Kantons um Rat.

Verantwortlich für die Ausarbeitung dieses Praxis-Beispiels:

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
CH-8032 Zürich
Tel. 043 488 40 30

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