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Neuer Förderkredit für das Tessiner Mobilitätsmanagement in Unternehmen

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Erstellt am 03.10.2022

Mit Anreizen für betriebliche Mobilitätsmassnahmen will der Kanton Tessin die Zahl der Autos auf dem Strassennetz reduzieren (Foto: Departement für Raumordnung des Kantons Tessin) Mit Anreizen für betriebliche Mobilitätsmassnahmen will der Kanton Tessin die Zahl der Autos auf dem Strassennetz reduzieren (Foto: Departement für Raumordnung des Kantons Tessin)

Seit 2015 hat der Kanton Tessin eine Reihe von Massnahmen eingeführt, um den durch Pendlerfahrten verursachten MIV zu reduzieren. Einerseits wurden gesetzgeberische Massnahmen ergriffen, z. B. die Reduktion der Höchstzahl von Parkplätzen für Neubauten oder eine Parkgebühr für Immobilien mit mehr als 50 Stellplätzen, die aber erst 2025 in Kraft treten wird. Andererseits lag der Schwerpunkt auch auf der Förderung von Massnahmen im Bereich Mobilitätsmanagement der Unternehmen. Dafür standen zwischen 2016 und 2020 ein Kredit von zwei Millionen Franken zur Verfügung.

Insgesamt wurden 532 Anträge gestellt, wovon 95 % bewilligt wurden. Dies führte dazu, dass der bereitgestellte Kredit vollständig ausgeschöpft und damit durchschnittlich 35 % der anerkannten Kosten gedeckt wurden. Ein Drittel der gewährten Zuschüsse wurde für die Erstellung oder Aktualisierung von betrieblichen Mobilitätskonzepten verwendet, und zwar sowohl für arealbezogene, betriebsübergreifende als auch für individuelle betriebliche Mobilitätskonzepte, während zwei Drittel für konkrete Massnahmen verwendet wurden.
Nach Schätzungen der Subventionsempfänger konnten dank der gewährten Beiträge rund 1'000'000 Autofahrten pro Jahr vermieden werden. Das sind rund 2'300 Autos weniger pro Tag auf den Strassen des Kantons. Die Verkehrszählungen bestätigen, dass die mit dem Auto zurückgelegten Kilometer für die Arbeit seit 2016 nicht weiter angestiegen sind, im Gegensatz zur Zunahme der Zahl der Beschäftigten.

Aufgrund der positiven Erfahrungen beschloss das Kantonsparlament, einen neuen Kredit von 2 Millionen Franken zu bewilligen. Die neue Verordnung, die am 21. September 2022 in Kraft trat, soll die gewünschte Änderung der Mobilitätsgewohnheiten der Pendler:innen auch unter dem Eindruck der Folgen der Pandemie weiter vorantreiben. Auf der Grundlage der bisherigen Ergebnisse werden die für kantonale Subventionen in Frage kommenden Förderungen aktualisiert, z. B. die Erstellung und Aktualisierung von betrieblichen Mobilitätskonzepten, die Förderung von Fahrgemeinschaften, die Anschaffung von Fahrzeugen und die Einrichtung von betrieblichen Shuttle-Diensten, zusätzliche Infrastrukturen und Dienstleistungen für den Veloverkehr, Dienstleistungen für die gezielte Bewirtschaftung von Parkplätzen und konkrete Massnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität (kostenloser Schnuppermonat für kombinierte Mobilität und Langsamverkehr, Sicherheitskurse und Veloreparaturwerkstätten, bike to work, Bikecoin, usw.).

Die Sektion Mobilität, die für dieses Thema zuständig ist, stellt Leitlinien und eine Website für Mobilitätsmanager:innen zur Verfügung.

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