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Attraktive Veloverbindungen dank Veloschnell- oder Velovorrangrouten

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Erstellt am 05.09.2022

Velofahrerin auf Velohauptroute in der Stadt Bern (Foto: Stadt Bern) Velofahrerin auf Velohauptroute in der Stadt Bern (Foto: Stadt Bern)

In diversen Schweizer Kantonen und Agglomerationen ist einiges im Gange was die Planung von Veloschnellrouten betrifft. Die Annahme des Verfassungsartikels zur Veloförderung hat diesbezüglich einen Schub ausgelöst. Wenn 2023 das Veloweggesetz in Kraft tritt, haben die Kantone fünf Jahre Zeit, ein Velowegnetz zu planen und dieses innert weiteren 15 Jahren zu realisieren. Die Umsetzung der Velohauptrouten in Bern ist schon relativ weit vorangeschritten und auch Thema im aktuellen Bulletin der Velokonferenz Schweiz, das der Velohauptstadt Bern gewidmet ist.

Ein weiteres Beispiel aus der Planung kommt aus dem Kanton Solothurn. Für die kantonale Fachstelle Langsamverkehr hat Kontextplan mit einer Potentialanalyse das Velopotential im Kanton erhoben. Die GIS-gestützte Analyse bezieht sich auf die Einwohner- und Arbeitsplatzzahlen im Veloeinzugsgebiet - zusätzlich auch auf wichtige Quell- und Zielorte des Veloverkehrs, wie zum Beispiel Schulstandorte oder Bahnhöfe. Durch die Potentialanalyse wird die kantonale Velonetzplanung überarbeitet: Dort, wo hohes oder mittleres Velopotential vorhanden ist, werden Korridore für Velovorrang- bzw. Velohauptrouten ausgewiesen. Derzeit befindet sich der Entwurf des Velonetzes in der Ämtervernehmlassung.

Velovorrangrouten - oder auch Veloschnellrouten oder Velovorzugsrouten - sind qualitativ hochwertige Verbindungen im Veloverkehrsnetz. Hauptmerkmal dieser Veloverbindung ist die möglichst unterbruchsfreie Fahrt. Die Schnellrouten werden beispielsweise über Ein- und Zweirichtungsradwege, breite Velospuren mit Überholmöglichkeit oder Velostrassen geführt. Die Velostrasse ist demnach nicht zu verwechseln mit Velovorrangrouten. Seit Anfang 2021 können in der Schweiz in Tempo-30-Zonen Velostrassen eingerichtet werden. Fahrzeuge auf Velostrassen haben gegenüber einmündenden Strassen Vortritt, d.h. der bisher geltende Rechtsvortritt in Tempo-30-Zonen gilt auf den Velostrassen nicht. Velostrassen sind somit häufig Netzelemente von Velovorrangrouten oder Velohauptrouten und ermöglichen eine komfortable Fahrt auf einer Hauptachse.

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