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Seilbahnverbindungen als ÖV-Ergänzung zwischen Tal und Berg auf dem Vormarsch

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Erstellt am 05.05.2021

Die Luftseilbahn in Fiesch VS stellt die schnelle ÖV-Anbindung der Fiescheralp auf 2'212 m sicher (Foto: FLUX 2020) Die Luftseilbahn in Fiesch VS stellt die schnelle ÖV-Anbindung der Fiescheralp auf 2'212 m sicher (Foto: FLUX 2020)

Ökologisch und leistungsfähig: Seilbahnen vereinen diese Vorteile zu einer schnellen Verbindung zwischen Tal und Berg. Im Kanton Wallis sind nicht weniger als 18 Luftseilbahnen und Gondelbahnen in Planung, heute gibt es im französischsprachigen Teil des Kantons nur gerade sechs Anlagen dieser Art. Neben einem kleinen Flächenverbrauch, einer hohen Energieeffizienz und geringen Lärmemissionen bieten Seilbahnen auch kürzere Fahrzeiten gegenüber Busverbindungen, gelegentlich auch gegenüber dem Auto. Die Angebotsqualität ist ebenfalls höher: Während Busse manchmal lediglich im Stundentakt verkehren, befördern Luftseilbahnen eher jede halbe Stunde, Gondelbahnen alle paar Minuten Fahrgäste.

Eine geplante Seilbahn beabsichtigt beispielsweise, den Regionalbahnhof Châteauneuf-Conthey in der Nähe von Sion mit Haute-Nendaz zu verbinden. Etwas weiter talabwärts ist eine Gondelbahn zwischen dem Bahnhof in Riddes und der Seilbahnstation in La Tzoumaz geplant. Noch ambitionierter ist das Vorhaben einer Seilbahnverbindung inklusive Zwischenstationen von Sion nach Anzère. Einige Projekte sind aber kostspielig und nicht alle werden finanzierbar sein. Um Prioritäten festzulegen, hat die Dienststelle für Mobilität des Kantons anfangs 2021 die Seilbahnprojekte anhand der Kriterien Wirksamkeit, Dimensionierung und Störwirkung klassiert.

Der Kanton erhofft sich von den neuen Seilbahnverbindungen eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs sowie eine reduzierte Anzahl Strassenverbindungen. Tatsächlich entfällt der Unterhalt einer kantonalen Strasse zwischen den Gemeinden Bettmeralp und Fiesch dank der Luftseilbahn, die den Transport von Personen als auch Gütern sicherstellt. Seit einem halben Jahrhundert verkehren dort keine Autos mehr.

Eine Voraussetzung um vom Bundesamt für Verkehr (BAV) als öffentliches Verkehrsmittel anerkannt zu werden, ist die ganzjährige Erschliessung von mindestens 100 Einwohner*innen mit der Seilbahn. Die Seilbahnen dienen also nicht nur dem Tourismus, sondern werden auch im Pendelverkehr und auf Schulwegen eingesetzt. Laut Pierre Favre, Verantwortlicher für das Beratungsbüro CITEC Valais, wurden normative und rechtliche Aspekte in den letzten Jahren so angepasst, dass Seilbahnen im öffentlichen Verkehr Bus und Bahn gleichgestellt werden können.

Das Gewährleisten der Schnittstelle zu anderen Verkehrsmitteln ist ein zentrales Ziel dieser Mobilitätspolitik. Für eine hohe Wirksamkeit einer Seilbahnverbindung muss die Talstation in einen Verkehrsknoten integriert sein. Der Bahnhof Fiesch, der mit dem goldenen Verkehrsknoten FLUX 2020 für seine hohe Funktionalität ausgezeichnet wurde, wurde eigens um 400 Meter verschoben, damit von der Bahn optimal auf die neue Gondelbahn und auf die Postautos umgestiegen werden kann.

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