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Velofahrer:innen werden in der Schweiz auf einem sicheren und zusammenhängenden Wegnetz unterwegs sein

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Erstellt am 06.02.2023

Das Veloweggesetz verpflichtet die Kantone ein Netz von Velowegen für den Alltags- und Freizeitverkehr zu realisieren (Foto: Zürich Tourismus) Das Veloweggesetz verpflichtet die Kantone ein Netz von Velowegen für den Alltags- und Freizeitverkehr zu realisieren (Foto: Zürich Tourismus)

Ein grosser Schritt für die Veloförderung in der Schweiz: Das Bundesgesetz über die Velowege trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Es ist Aufgabe der Kantone, innerhalb von fünf Jahren ein Netz von Velowegen in ihrem Gebiet zu planen. In einer zweiten Phase muss das Velowegnetz bis Ende 2042 fertiggestellt sein. Das Gesetz betrifft sowohl Alltags- wie auch Wege für Freizeitaktivitäten. Der Bund hat Grundprinzipien festgelegt wie z.B. die Sicherheit der Velofahrer:innen durch die Trennung der Radwege vom motorisierten Verkehr zu gewährleisten, ein homogenes und zusammenhängendes Netz zu schaffen, Geobasisdaten zur Verfügung zu stellen oder bei der Aufhebung eines Veloweges für Ersatz zu sorgen.

Die Umsetzung des Veloweggesetzes war Thema des Webinars der Velokonferenz Schweiz im November 2022. Verantwortliche für den Langsamverkehr in den Kantonen Wallis und Zürich präsentierten, welche Massnahmen bereits den Anforderungen des neuen Gesetzes entsprechen und was noch zu tun ist.

Was die Freizeitmobilität betrifft, hat der Kanton Wallis bereits seit 2012 ein eigenes kantonales Gesetz. Dieses ermächtigt die Gemeinden zur Planung, Einrichtung und Instandhaltung von Freizeitradwegen auf ihrem Gebiet. Der Kanton Wallis ist für die Planung der kantonalen Route zuständig. Im Kanton wurden 15 Routen für Rennräder und drei weitere für Mountainbikes entwickelt. Für die Alltagsmobilität gab es im Wallis zuvor keine gesetzliche Grundlage für die Ausarbeitung eines Netzes. Zeitgleich mit dem Bundesgesetz trat aber Anfang 2023 ein entsprechendes kantonales Gesetz in Kraft, das dem Kanton die Planung eines zusammenhängenden Netzes für den Alltagsveloverkehr erlaubt. Das Wallis ist also gut aufgestellt bei der Umsetzung des neuen Bundesgesetzes.

Der Kanton Zürich verfügt seit 2016 über einen strategischen Velonetzplan, der in die regionalen Richtpläne integriert wurde und somit für die Behörden verbindlich ist. In diesem Punkt entspricht die kantonale Velonetzplanung bereits der vom Bund geforderten strategischen Planung. Zürich hat seit 2022 auch eine Fachstelle für den Veloverkehr, um den Veloverkehr zu fördern und eine einheitliche Gestaltung des Netzes sowie dessen Ausbau und Unterhalt zu gewährleisten. Die Beschilderung der kantonalen und kommunalen Routen muss jedoch noch verbessert werden und einige Gemeinden sind mit der kommunalen Planung ihres Velowegenetzes im Rückstand. Letztere können auf die Unterstützung der Fachstelle Velo zählen, die sie bei ihren Projekten unterstützen wird.

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