Velofahrer:innen werden in der Schweiz auf einem sicheren und zusammenhängenden Wegnetz unterwegs sein
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Erstellt am 06.02.2023
Ein grosser Schritt für die Veloförderung in der Schweiz: Das Bundesgesetz über die Velowege trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Es ist Aufgabe der Kantone, innerhalb von fünf Jahren ein Netz von Velowegen in ihrem Gebiet zu planen. In einer zweiten Phase muss das Velowegnetz bis Ende 2042 fertiggestellt sein. Das Gesetz betrifft sowohl Alltags- wie auch Wege für Freizeitaktivitäten. Der Bund hat Grundprinzipien festgelegt wie z.B. die Sicherheit der Velofahrer:innen durch die Trennung der Radwege vom motorisierten Verkehr zu gewährleisten, ein homogenes und zusammenhängendes Netz zu schaffen, Geobasisdaten zur Verfügung zu stellen oder bei der Aufhebung eines Veloweges für Ersatz zu sorgen.
Die Umsetzung des Veloweggesetzes war Thema des Webinars der Velokonferenz Schweiz im November 2022. Verantwortliche für den Langsamverkehr in den Kantonen Wallis und Zürich präsentierten, welche Massnahmen bereits den Anforderungen des neuen Gesetzes entsprechen und was noch zu tun ist.
Was die Freizeitmobilität betrifft, hat der Kanton Wallis bereits seit 2012 ein eigenes kantonales Gesetz. Dieses ermächtigt die Gemeinden zur Planung, Einrichtung und Instandhaltung von Freizeitradwegen auf ihrem Gebiet. Der Kanton Wallis ist für die Planung der kantonalen Route zuständig. Im Kanton wurden 15 Routen für Rennräder und drei weitere für Mountainbikes entwickelt. Für die Alltagsmobilität gab es im Wallis zuvor keine gesetzliche Grundlage für die Ausarbeitung eines Netzes. Zeitgleich mit dem Bundesgesetz trat aber Anfang 2023 ein entsprechendes kantonales Gesetz in Kraft, das dem Kanton die Planung eines zusammenhängenden Netzes für den Alltagsveloverkehr erlaubt. Das Wallis ist also gut aufgestellt bei der Umsetzung des neuen Bundesgesetzes.
Der Kanton Zürich verfügt seit 2016 über einen strategischen Velonetzplan, der in die regionalen Richtpläne integriert wurde und somit für die Behörden verbindlich ist. In diesem Punkt entspricht die kantonale Velonetzplanung bereits der vom Bund geforderten strategischen Planung. Zürich hat seit 2022 auch eine Fachstelle für den Veloverkehr, um den Veloverkehr zu fördern und eine einheitliche Gestaltung des Netzes sowie dessen Ausbau und Unterhalt zu gewährleisten. Die Beschilderung der kantonalen und kommunalen Routen muss jedoch noch verbessert werden und einige Gemeinden sind mit der kommunalen Planung ihres Velowegenetzes im Rückstand. Letztere können auf die Unterstützung der Fachstelle Velo zählen, die sie bei ihren Projekten unterstützen wird.
Weitere Informationen
- Webinar der Velokonferenz Schweiz vom 8. November 2022 zum neuen Veloweggesetz
- Webseite der Fachstelle Veloverkehr des Kantons Zürich
- Mobilservice News Dossier über die Förderung des Veloverkehrs im Kanton Waadt (Dezember 2021)
- Mobilservice News Dossier zur Verabschiedung des Veloweggesetz (April 2022)
- Mobilservice News Dossier zu attraktiven Veloverbindungen (September 2022)
- Mobilservice News Dossier zu attraktiven Veloabstellplätzen (November 2022)
Dokumente auf Deutsch
- Bundesgesetz vom 18. März 2022 über Velowege [PDF, 581.7 KB]
- Medienmitteilung Bundesrat vom 02.12.2022 zum Inkrafttreten des Veloweggesetzes [PDF, 423 KB]
- Präsentation Webinar Velokonferenz Schweiz „Umsetzung im Kanton Zürich“ (R. Knuser) [PDF, 714.8 KB]
Dokumente auf Französisch
- Loi fédérale du 18 mars 2022 sur les voies cyclables [PDF, 590.9 KB]
- Communiqué de presse du 02.12.2022 sur la entrée en vigueur de la loi fédérale sur les voies cyclables [PDF, 469 KB]
- Présentation webinaire Conférence Vélo Suisse „Mise en œuvre dans le canton du Valais“ (S. Métrailler) [PDF, 2.59 MB]
Dokumente auf Italienisch
- Legge federale del 18 marzo sulle piste ciclabili [PDF, 578.7 KB]