Öffentliche Verkehrsmittel werden in der Schweiz nicht gratis sein
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Erstellt am 06.06.2023
In den letzten Jahren wurden in verschiedenen Kantonen mehrere Standesinitiativen eingereicht, die eine kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel forderten. Im Kanton Freiburg hat der Grosse Rat eine solche Initiative für ungültig erklärt, weil sie gegen die Verfassung verstösst. Die gleiche Entscheidung traf der Genfer Staatsrat bei einer ähnlichen Initiative. In diesem Zusammenhang wurde eine Stellungnahme des Bundesgerichts erwartet. Am 31. März 2023 (Urteil 1C_393/2022) bestätigte es die Ungültigkeitserklärung des Freiburger Grossen Rates und setzte damit dem Gratis-ÖV in der Schweiz ein klares Ende. Artikel 81a Absatz 2 der Verfassung besagt nämlich, dass "die von den Benutzenden des öffentlichen Verkehrs bezahlten Preise einen angemessenen Teil der Kosten decken". Dieser Artikel war nach der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 über die Regelung der Finanzierung und des Ausbaus der Bahninfrastruktur in die Verfassung eingefügt worden. In seinen Erwägungen argumentiert das Bundesgericht, dass die Verfassung zwei widersprüchliche Ziele verfolgt: Einerseits verlangt sie, dass der öffentliche Verkehr nicht zu billig sein darf, um die Nachfrage nicht explodieren zu lassen. Andererseits darf er aber auch nicht zu teuer sein, was eine Verlagerung von der Strasse verhindern würde.
Für den VCS würde ein Gratis-ÖV den Unterhalt und die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs gefährden. Der VöV lehnt den Grundsatz des kostenlosen öffentlichen Verkehrs ebenfalls ab, zum einen aus finanziellen Gründen, zum anderen aber auch, weil die Preisgestaltung auch der Kundenlenkung dient. Seiner Meinung nach zeigen Beispiele aus dem Ausland, dass die Gratisnutzung nicht zu einer Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr führt.
Dennoch haben auf europäischer Ebene mehrere kleine und mittelgroße Städte auf lokaler oder städtischer Ebene bereits seit mehreren Jahren einen vollständig kostenlosen öffentlichen Nahverkehr eingeführt. Tallinn mit über 400.000 Einwohner:innen ist die einzige Hauptstadt in Europa, die den Gratisverkehr anwendet. In Frankreich bieten rund 20 Städte wie Compiègne, Montpellier, Rouen oder Dunkerque den Verkehr ganz oder teilweise kostenlos an. Die Kostenfreiheit kann selektiv angewandt werden: Sie kann nur bestimmte Linien, bestimmte Tage (z.B. am Wochenende) oder bestimmte Nutzendenkategorien (z.B. Minderjährige, Rentner:innen) betreffen. Die Kostenfreiheit kann auch auf ganze Länder ausgedehnt werden: So ist in Estland seit 2018 das gesamte Busnetz kostenlos und in Luxemburg sind die öffentlichen Verkehrsmittel seit 2020 gratis.
Die Befürworter:innen weisen darauf hin, dass kostenlose Verkehrsmittel die Mobilität für Menschen mit geringem Einkommen zugänglicher und gerechter machen. Im Allgemeinen bewirkt der Gratis-ÖV einen deutlichen Anstieg der Fahrgastzahlen sowie eine Verlagerung der Verkehrsmittelwahl, die jedoch auf Kosten der aktiven Mobilität geht.
Weitere Informationen
- Pressemitteilung des Bundesgerichts vom 28. April 2023 über die Ungültigkeitserklärung der Freiburger Initiative für den kostenlosen öffentlichen Verkehr
- SRF-Radiobeitrag vom 28. April 2023 über das Nein des Bundesgerichts zum Gratis-ÖV im Kanton Freiburg
- Wikipedia-Artikel über den kostenlosen öffentlichen Verkehr
- Mobilservice Praxis Beispiel über nachhaltige Mobilität in Tourismusorten, mit kostenlosen Buslinien.