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BAV publiziert Leitfaden zu On-Demand-Transportangeboten

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Erstellt am 02.04.2024

On-Demand-Angebote: Die Grenzen zwischen öffentlichem und individuellem Verkehr verschwimmen  (Foto: Verzasca mobile) On-Demand-Angebote: Die Grenzen zwischen öffentlichem und individuellem Verkehr verschwimmen (Foto: Verzasca mobile)

On-Demand-Angebote bieten Potential, Menschen mobiler zu machen, insbesondere in abgelegenen Orten und zu Randzeiten. Gleichzeitig ermöglicht die Bündelung von Fahrten, das Verkehrsaufkommen zu reduzieren.

In den letzten Jahren sind in verschiedenen Regionen der Schweiz On-Demand-Angebote entstanden, mit unterschiedlichem Fokus. PostAuto lancierte verschiedene Angebote, unter anderem PubliCar in Appenzell-Innerroden und Waadt. Seit dem letzten Fahrplanwechsel gibt es in der Region Lenzerheide-Albula während der Winter- und Sommersaison ein neues PubliCar-Nachtbus-Angebot. Ebenfalls auf die Abendstunden ausgelegt ist der On-Demand-Shuttle SALÜ in Wil (SG). Dieses Angebot der Bus Ostschweiz AG wurde 2022 als Leuchtturm-Projekt im Rahmen der Aktivitäten für das Programm MONAMO Wil (Modelle nachhaltige Mobilität) lanciert. Beim Angebot "Verzasca Mobile" liegt der Fokus stärker auf Freizeitmobilität. Ein Minibus, der sich via App reservieren lässt, bringt Feriengäste und Einheimische ohne eigenes Auto von Tür zu Tür und verbindet das Verzascatal mit dem Talboden.

Mit On-Demand-Mobilitätsangeboten verschwimmen die Grenzen zwischen dem klassischen öffentlichen Verkehr und dem motorisierten Individualverkehr zunehmend. Da dies einige Fragen zur Anwendung der geltenden Gesetze aufwirft, publizierte das Bundesamt für Verkehr (BAV) kürzlich einen Leitfaden. Dieser zeigt auf, wann gemäss den heute geltenden gesetzlichen Grundlagen für ein On-Demand-Angebot eine Konzession vom BAV nötig ist und welche Anforderungen damit einhergehen hinsichtlich Betriebsbedingungen, Qualifikation des Fahrpersonals, Behindertengleichstellungsgesetz etc. Ein Entscheidbaum, der als Anhang zum Leitfaden publiziert wurde, nennt die wichtigsten Punkte zur Eruierung, ob das Transportangebot innerhalb oder ausserhalb des Personenbeförderungsregals erfolgt. In Zukunft dürfte es bezüglich Konzessionierung einige Änderungen geben. Das BAV sieht vor, dass On-Demand-Angebote künftig dem kantonalen Recht unterstehen sollen, ausser die Angebote werden vom Bund und/oder den Kantonen bestellt und mitfinanziert. Für solche Angebote wäre eine Konzession weiterhin erforderlich. In den nächsten Monaten ist mit einer Konkretisierung dieser Stossrichtung zu rechnen.

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