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Das neue Veloweggesetz zum Ausbau der Veloinfrastruktur ist verabschiedet

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Erstellt am 04.04.2022

Die Schweiz will das Velowegnetz ausbauen (Foto: David Rafael Soto Padín) Die Schweiz will das Velowegnetz ausbauen (Foto: David Rafael Soto Padín)

Die aktive Mobilität ist in der Schweiz im Aufwind: Der Verkauf von Velos steigt jedes Jahr und neue Formen der Mikromobilität werden immer beliebter. Jedoch sind die Infrastrukturen für diese Mobilitätsformen in der Schweiz noch lückenhaft, und die gesetzlichen Grundlagen sind teils veraltet.

Um dem entgegenzuwirken, soll gemäss Bundesrat in der ganzen Schweiz ein lückenloses und sicheres Netz von Velowegen geschaffen werden. Dies ist eine Reaktion auf den Volksentscheid von 2018, der das Velofahren in der Bundesverfassung verankerte. Dreieinhalb Jahre später, in der Frühlingssession 2022, hat das Bundesparlament das neue Veloweggesetz verabschiedet. Das Gesetz orientiert sich am Fuss- und Wanderwegnetz und hat das Ziel, diese Wege als gleichrangig zu betrachten. Die Kantone werden für die Planung und den Bau von direkten, zusammenhängenden und sicheren Velowegen zuständig sein. Für die Planung sind fünf Jahre vorgesehen, für die Realisierung zwanzig. Private Fachverbände können sich an der Planung beteiligen, haben allerdings kein Beschwerderecht.

Als Reaktion auf zwei Postulate veröffentlichte der Bundesrat im Dezember 2021 zudem einen Bericht zu Verkehrsflächen für den Langsamverkehr. Ziel ist, die Regeln zu vereinfachen und anzupassen, und damit mehr Klarheit und Sicherheit zu schaffen. Elektrofahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 250 kg (derzeit 200 kg) sollen künftig auf Veloverkehrsflächen zugelassen werden. Die Kategorisierung der Fahrzeuge wird vereinfacht und richtet sich nach Geschwindigkeit, Gewicht und Breite des Fahrzeugs. Auch schwerere Elektrofahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 450 kg werden künftig auf Velowegen zugelassen. Für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h) soll es künftig nicht mehr obligatorisch sein, den Veloweg zu benutzen, sofern ein solcher verfügbar ist, sondern sie sollen auch die Strasse benützen dürfen. Das Trottoir bleibt nach wie vor den Fussgänger*innen vorbehalten. Davon ausgenommen sind Trottinette, Rollschuhe usw., die nicht über einen Elektromotor verfügen.

Die Entwicklungen der Veloinfrastrukturen in der Schweiz sind auch Thema in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Hochparterre von April 2022. Das Themenheft ist mit Unterstützung von EnergieSchweiz und in Kooperation mit dem Velojournal entstanden und zeigt an drei Beispielen (Stadt Bern, Agglomeration Glattal und Gemeinde Bulle) was eine Velostadt und eine Velogemeinde ausmacht, wie sie geplant, entworfen und umgesetzt werden kann. Und es lässt Menschen zu Wort kommen, deren Alltag das Velo verändert hat. Zehn Velowimpel-Appelle fassen die Erkenntnisse zur velofreundlichen Gemeinde zusammen.

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