CO2-Gesetz: Was ändert sich für die Mobilität?
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Erstellt am 01.06.2021
Am 13. Juni 2021 wird das Schweizer Volk über das Referendum gegen die Revision des CO2-Gesetzes abstimmen. Dieses Gesetz hat zum Ziel, der globalen Erwärmung durch die Reduzierung der Treibhausgasemissionen entgegenzuwirken. Dessen Überarbeitung folgt auf die Unterzeichnung des Pariser Abkommens, das die Schweiz 2017 ratifiziert hat. So hat sich der Bundesrat das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 zu halbieren. Das revidierte CO2-Gesetz sieht finanzielle Anreize in Form von Abgaben vor. Je weniger CO2 ein Mensch erzeugt, desto weniger Geld kostet es ihn. Das Gesetz sieht auch die Einrichtung eines Klimafonds vor, der mit den Einnahmen aus den CO2-Abgaben in klimafreundliche Unternehmen und Projekte investieren soll.
Der Verkehrssektor, der für einen grossen Teil der Treibhausgasemissionen der Schweiz verantwortlich ist, wird vom CO2-Gesetz betroffen sein, um die Auswirkungen unserer Mobilität auf das Klima zu reduzieren. Erstens müssen die Importeure von Personenwagen und Lieferfahrzeugen energieeffizientere Fahrzeuge auf den Markt bringen.
Zweitens müssen die Treibstoffimporteure einen grösseren Teil der CO2-Emissionen von Benzin und Diesel durch Investitionen in Klimaprojekte kompensieren. Die Importeure werden diese Kosten auf den Benzinpreis abwälzen, so dass dieser steigen wird. Autofahrende, die sparsamere Autos fahren, werden aber weniger Treibstoff verbrauchen und sollten daher weniger ausgeben.
Drittens sieht die Revision des CO2-Gesetzes die Einführung einer Abgabe auf Flüge aus der Schweiz vor. Der Preis für ein Flugticket wird je nach Distanz um 30 bis 120 CHF erhöht, mit dem Ziel, Flugreisen weniger attraktiv zu machen.
Schliesslich kann der Klimafonds den Ausbau des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs, inklusive Nachtzügen, finanzieren und damit Alternativen zum Flugverkehr bieten. Darüber hinaus wird der Fonds Investitionen in Projekte zur Förderung der Elektromobilität ermöglichen, wie z.B. den Bau von Ladestationen und die Einführung von Elektrobussen in den Städten.
Angesichts des Klimanotstandes erscheinen Massnahmen für den Mobilitätssektor unabdingbar, um das vom Bundesrat gesetzte Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, zu erreichen. Es bleibt nun aber abzuwarten, ob sich das Schweizer Volk für die in der Revision des CO2-Gesetzes vorgeschlagenen Massnahmen entscheiden wird.
Einige Schweizer Städte haben für sich bereits einen Klimaplan eingeführt, mit dem Ziel, Klimaneutralität zu erreichen. EnergieSchweiz bietet finanzielle Unterstützung für Städte und Gemeinden, die sich energie- und klimapolitisch engagieren, u.a. für Projekte zur kommunalen Veloförderung.
Weitere Informationen
- Erläuterung des Bundesrats zum CO2-Gesetz
- Projektförderung von EnergieSchweiz für fortschrittliche Städte und Gemeinden
- Mobilservice News Dossier zur post-fossilen Mobilität (Oktober 2019)
- Mobilservice News Dossier zu den Handlungsspielräumen der Städte für eine klimafreundliche Mobilität (Dezember 2020)
Dokumente auf Deutsch
- Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz) vom 25. September 2020 [PDF, 694.6 KB]
Dokumente auf Französisch
- Loi fédérale sur la réduction des émissions de gaz à effet de serre (loi sur le CO2) du 25 septembre 2020 [PDF, 787.9 KB]