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Verzögerung bei der Anpassung von Bahnhöfen an die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität

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Erstellt am 04.07.2022

Personen mit eingeschränkter Mobilität können derzeit nur 50% der Bahnhöfe und Haltestellen selbstständig nutzen. (Foto: SBB) Personen mit eingeschränkter Mobilität können derzeit nur 50% der Bahnhöfe und Haltestellen selbstständig nutzen. (Foto: SBB)

Das 2004 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BehiG) sieht vor, dass Bahnhöfe und Haltestellen bis Ende 2023 so angepasst sein müssen, damit Menschen mit eingeschränkter Mobilität dort selbstständig unterwegs sein können. Darüber hinaus profitieren auch Senior:innen und Personen mit Kinderwagen, Fahrrad oder Gepäck von diesen Anpassungen.

Für die Umsetzung des BehiG in den Bahnhöfen sind Transportunternehmen und Infrastrukturbetreibende zuständig. Um diese bei der Umsetzung zu unterstützen, hat der Bund finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Planungshilfe zur Harmonisierung der Infrastrukturanpassungen erarbeitet. Das BAV verfolgt die Umsetzung des BehiG genau. Gemäss dem letzten Bericht sind 908 der 1800 Bahnhöfe in der Schweiz angepasst und ermöglichen eine selbstständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Dennoch werden gemäss den aktuellen Planungen fast ein Drittel der Bahnhöfe nicht bis Ende 2023 umgebaut, womit die im Gesetz festgelegte Frist nicht eingehalten wird. Die Transportunternehmen begründen diese Verzögerung mit fehlenden Planungs- und Personalressourcen. Auch bei den Bushaltestellen sind zahlreiche Umbauten erforderlich. Tatsächlich sind weniger als 10 % der Haltestellen für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Die Planung und Umsetzung der notwendigen Massnahmen liegt im Verantwortungsbereich der Kantone und Gemeinden als Eigentümer der Strassen.

Als grösstes Transportunternehmen der Schweiz betreibt die SBB über 40% aller Bahnhöfe und Haltestellen. Bisher wurden 414 der 764 SBB-Bahnhöfe an die Anforderungen des BehiG angepasst. Bis Ende 2023 werden weitere 100 Bahnhöfe umgebaut. Alle Züge auf Regionalstrecken werden in Zukunft mit einem Niederflureinstieg ausgestattet, um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern. In einigen Bahnhöfen hat die SBB das Perron erhöht, um einen ebenen Einstieg in den Zug zu ermöglichen. Weiter wurden Rampen oder Aufzüge installiert, um einen selbstständigen Zugang zum Perron zu gewährleisten. Die SBB erstellte zudem eine Karte, auf der ersichtlich ist, welche Bahnhöfe für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sind.

Auch private Initiativen wollen die Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität verbessern. So hat der TCS eine Legosteine-Sammelkampagne gestartet, um damit Rampen zu bauen, um Stufen passierbar zu machen und so den Zugang zu öffentlichen Räumen oder Geschäften zu erleichtern. Und am 30. August 2022 organisieren Fussverkehr St. Gallen, der Kanton St. Gallen und die Ostschweizer Fachhochschule in Rapperswil eine Fachtagung zum Thema "ÖV-Zugang und öffentliche Räume für alle".

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