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Barrierefreie Bushaltestellen : Neuer VöV-Leitfaden

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Erstellt am 31.08.2019

Hindernisfreie Bushaltestellen: Fahrzeuge, Infrastruktur und Betrieb müssen aufeinander abgestimmt sein (Foto: Verkehrsbetriebe Zürich) Hindernisfreie Bushaltestellen: Fahrzeuge, Infrastruktur und Betrieb müssen aufeinander abgestimmt sein (Foto: Verkehrsbetriebe Zürich)

Wie hoch müssen Buskanten sein, damit alle hindernisfrei in den Bus einsteigen können? Auf welche Punkte ist bei der Umsetzung von Projekten besonders zu achten? Wie müssen Bushaltestellen gestaltet sein, damit sie den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes gerecht werden? Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) publizierte kürzlich einen Leitfaden zum Thema barrierefreie Bushaltestellen, der auf diese und weitere Fragen Antworten liefert.

Das Behindertengleichstellungsgesetz, das seit 2004 in Kraft ist, will für Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleisten. Der öffentliche Verkehr ist ein Schlüsselfaktor hierfür. Während im Bahnverkehr die Anforderungen schon zu weiten Teilen erfüllt sind, gestaltet sich die Umsetzung des Gesetzes für den Busverkehr um einiges herausfordernder. Fahrzeugseitig konnten durch die vielerorts erfolgte Umstellung auf Niederflurbusse grosse Fortschritte erzielt werden. Die strassenseitige Anpassung ist aber aus verschiedenen Gründen anspruchsvoll und weniger rasch realisierbar. Die Verantwortung für die Umgestaltung der Bushaltestellen liegt bei den Kantonen und Gemeinden.

Mit dem neuen Leitfaden will der VöV seine Mitglieder sowie Kantone und Gemeinden unterstützen, die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes zu erfüllen. Das Dokument gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen sowie die baulichen und betrieblichen Standards für hindernisfreie Bushaltestellen. Bei der Realisierung hindernisfreier Bushaltestellen gilt es, diverse kritische Punkte zu beachten, wie zum Beispiel der Abstand der Haltestellen zu Kurven, Form und Material von Randsteinen, die Türsysteme der eingesetzten Fahrzeuge oder betriebliche Aspekte. Der Leitfaden dokumentiert diesbezüglich die Erfahrungen von Betreibern, Kantonen und Gemeinden, die bereits hindernisfreie Haltestellen gebaut haben. Empfehlungen zum Vorgehen und zur Klärung von Verantwortlichkeiten runden den Leitfaden ab.

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